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Die richtige Autoversicherung

Kein Fahrzeug darf ohne eine Haftpflichtversicherung zugelassen werden oder sich im Straßenverkehr bewegen. Der Gesetzgeber hat diese KFZ Haftpflichtversicherung nämlich zwingend vorgeschrieben. Deshalb muss man beim Straßenverkehrsamt für die Zulassung des Autos eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) vorlegen.

Kaskoversicherungen für jedermann

Bei anfallenden Schäden garantiert die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug. Bei dieser Versicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, wie es bei der Haftpflichtversicherung der Fall ist. Wird ein Fahrzeug beschädigt, zerstört oder kommt es zu dessen Verlust, kommt dafür die Kaskoversicherung auf. Dabei wird jedoch noch zwischen Voll-und Teilkaskoversicherung unterschieden.