Die richtige Autoversicherung

Kein Fahrzeug darf ohne eine Haftpflichtversicherung zugelassen werden oder sich im Straßenverkehr bewegen. Der Gesetzgeber hat diese KFZ Haftpflichtversicherung nämlich zwingend vorgeschrieben. Deshalb muss man beim Straßenverkehrsamt für die Zulassung des Autos eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) vorlegen.

Durch den Gebrauch eines Fahrzeuges enstehen häufig Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei deckt die KFZ Haftpflichtversicherung diese Risiken ab. Eine andere Art der Autoversicherung ist die Kaskoversicherung. Diese unterteilt sich noch einmal in zwei Unterklassen, der Vollkasko und der Teilkasko. Diese Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient mehr dem wirtschaftlichen Schutz eines Fahrzeuges. Das heißt, dass man damit Schäden versichert, die am eigenen Auto passieren. Die Teilkaskoversicherung deckt die entstandenen Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss befindlichen oder an ihm befestigsten Teile ab. Bestimmte Teile eines Autos kann man hierbei durch einen Beitragszuschlag mitversichern. All jene Schäden, die bei der Teilkasko mitversichert sind, umfasst auch die Vollkaksoversicherung. Bei dieser Versicherung sind zusätzlich Unfallschäden am Kraftfahrzeug und Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen enthalten. Man spricht von einem Unfallschaden, wenn ein plötzliches, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt geschehenes Ereignis statt gefunden hat.

Je nachdem, was Ihre finanziellen Möglichkeiten sagen, sollten Sie zu einer Basis-Autoversicherung lieber noch eine Kaskoversicherung abschließen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, würden wir von ZEUS-Zukunft uns freuen, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten.

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