JETZT an Altersvorsorge denken! Das Bundesfinanzministerium senkt den Rechnungszins.

Stetig passt unsere Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge an. Allerdings meist nicht zu Gunsten der Verbraucher. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium nun beschlossen, zwei bedeutende Änderungen bei Neuverträgen von Lebens- und Rentenversicherungen durchzuführen:

1. Der garantierte Rechnungszins wird um 0,5 % gesenkt
2. Die für steuerliche Förderung relevante Altersgrenze wird auf 62 Jahre angehoben

Jeder Bürger, der sich mit dem Thema Altersvorsorge befasst und noch nicht abgesichert ist, sollte sich jetzt konkrete Gedanken über die dringend notwendigen Lebens- oder Rentenversicherung machen. Sichern Sie sich jetzt noch die gültigen höheren garantierten Leistungen und darüber hinaus den Vorteil, bereits mit 60 Jahren Leistungen aus Ihrer Altersvorsorge schöpfen zu können – ohne steuerliche Nachteile oder Verlust der
steuerlichen Förderung.

Das bedeutet konkret, dass Neuverträge bis Ende des Jahres abgeschlossen worden sein müssen, um die aktuellen Vorzüge aus 2011 überhaupt noch in Anspruch nehmen zu können. 

Bitte sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie gern und schützen Ihre Vorteile.

Unser Motto:
Nicht warten sondern starten!

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